Der Generaldirektor leitet und koordiniert die verschiedenen Dienste in der Gemeindeverwaltung, welche dem Gemeindekollegium unterstellt sind.
Er sitzt bei den Versammlungen des Gemeinderates und des Gemeindekollegiums, ohne sich jedoch an den Diskussionen zu beteiligen, er darf auch nicht bei Wahlen abstimmen: er fasst nur die Versammlungen schriftlich zusammen, das nennt man auch „Protokoll führen“.
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